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Jetzt erst recht! Menschen vor Profite: Pflegenotstand stoppen!

Der Hamburger Senat klagt gegen die Volksinitiative beim Landesverfassungsgericht darauf, dass

die Volksinitiative nicht rechtens ist.

Der Hamburger Senat klagt gegen die Volksinitiative beim Landesverfassungsgericht darauf, dass die Volksinitiative nicht rechtens ist. Laut Senat soll Hamburg dafür nicht die Gesetzgebungskompetenz haben, sondern nur der Bund. Nach Plan hätte die zweite Stufe (Volksbegehren) 2019 eingeleitet werden können. Der Volksentscheid 2020 wäre mit der nächsten Bürgerschaftswahl gekoppelt gewesen. Der Hamburger Senat will mit seiner Klage vor allem diesen Zeitplan torpedieren, um uns mit juristischen Tricks zum scheitern zu bringen. Dabei offenbart er eindeutig, nicht auf Seiten der Pfleger*innen zu stehen! Wir bleiben unerschütterlich, unerschrocken und bekräftigen unsere Forderungen mit einem Sketch – hier zu sehen: https://www.facebook.com/profile.php?id=100011220518105

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